Veranstaltung: | 1. Landesdelegiertenrat 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Anträge Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenrat |
Beschlossen am: | 10.08.2019 |
Eingereicht: | 18.10.2019, 14:43 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Beauftragung des Landesparteirats für eventuelle Sondierungen
Beschlusstext
Der Landesdelegiertenrat möge beschließen:
Nach der Wahl am 1. September 2019 entscheidet der Landesparteirat darüber, ob
Einladungen zu Sondierungen mit potentiellen Koalitionspartnerinnen angenommen
bzw. ausgesprochen werden. Er entscheidet darüber hinaus, wer an den etwaigen
Sondierungen teilnimmt.
Begründung
In der Satzung ist festgelegt, wer über die Aufnahme und wer über den Abschluss von Koalitionsverhandlungen, nicht jedoch, wer über die Aufnahme von Sondierungen entscheidet. Aus Sicht des Landesvorstandes ist der Landesparteirat das dafür geeignete Gremium. Über eine eventuelle Aufnahme von Koalitionsverhandlungen müsste laut Satzung anschließend ein Landesdelegiertenrat (kleiner Parteitag) oder eine Landesdelegiertenkonferenz (LDK) entscheiden.